UPR-Sitzung beim UN-Menschenrechtsrat in Genf © Eric Bridiers/U.S. Mission
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Meldungen | Vereinte Nationen : Kolonialismus und sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität: Vorlage an den Unabhängigen Sachverständigen für den Schutz vor Gewalt und Diskriminierung aus Gründen der sexuellen Orientierung und der Geschlechtsidentität

Als Antwort auf den Aufruf zur Einreichung von Beiträgen1 durch den Unabhängigen Sachverständigen für den Schutz vor Gewalt und Diskriminierung aufgrund von sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität legt Amnesty International diesen Beitrag vor, der im kommenden thematischen Bericht über Kolonialismus und sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität, der auf der 87. Tagung der Generalversammlung vorgelegt werden soll, berücksichtigt werden soll.

EINLEITUNG

Heute gibt es in 62 Ländern der Welt Gesetze, die gleichgeschlechtliches Verhalten unter Strafe stellen, und von denen viele ihren Ursprung im Kolonialismus haben.2 Diese Gesetze überschneiden sich häufig mit anderen strafrechtlichen Bestimmungen, die LGBTI-Personen diskriminieren. Einige dieser Gesetze diskriminieren schwule und bisexuelle Männer oder lesbische und bisexuelle Frauen direkt, wenn sie gleichgeschlechtliche sexuelle Handlungen ausdrücklich unter Strafe stellen. In anderen Fällen werden LGBTI-Personen durch diese Gesetze indirekt diskriminiert, da ihre Umsetzung unverhältnismäßige Auswirkungen auf sie sowie auf andere marginalisierte Gemeinschaften wie Menschen mit Armutserfahrungen oder Sexarbeiter*innen hat.

Trotz dieser Komplexität sind viele dieser Gesetze Teil des rassistischen Herrschaftssystems, welches die Kolonialmächte ihren Kolonien auferlegt haben. Die Gesetze diskriminieren zwar alle LGBTI-Menschen, aber ihre negativen Auswirkungen überschneiden sich mit anderen Systemen der Unterdrückung, weswegen rassifizierte LGBTI-Personen, einschließlich LGBTI-Migrant*innen und Geflüchteten, unverhältnismäßig stark betroffen sind.3 Es ist von größter Bedeutung, die diskriminierenden Auswirkungen dieser Gesetze vor dem historischen Hintergrund zu analysieren, der zu ihrer Verabschiedung geführt hat, und die Zusammenhänge zwischen vergangenen und gegenwärtigen Menschenrechtsverletzungen zu berücksichtigen.

Die verheerenden Auswirkungen der Kolonisierung beschränken sich jedoch nicht auf diese Gesetze, denn sie haben das heutige Verständnis von Geschlecht und Sexualität wesentlich weitreichender geprägt. Die Beherrschung und Disziplinierung nicht-normativer Erfahrungen von Sexualität, Geschlechtsidentität und -ausdruck spielte eine entscheidende Rolle bei der Rechtfertigung des „Projekts“ Kolonialismus. Die Kolonisierung wurde oft als notwendig erachtet, um die unterschiedlichen Praktiken der Geschlechtlichkeit und Sexualität in verschiedenen Völkern zu „korrigieren“, zu „modernisieren“ und zu „zivilisieren“, da diese als „sexuelle Perversion“ und als ein Zeichen von „Rückständigkeit“ und „Wildheit“ angesehen wurden.4 Heteronormativität und starre Geschlechterbinäritäten, die von den Kolonialmächten einseitig durch Gesetze, Polizeiarbeit, Medizin, Literatur und Bildung eingeführt wurden, sollten diese „sexuelle Perversion“ der Kolonien, die als Gegensatz zu den europäischen sexuellen Moralvorstellungen konstruiert wurde, disziplinieren und kontrollieren.5

Eine Reihe von Gesetzen trug dazu bei, diese Systeme der sozialen Kontrolle, Überwachung und „Säuberung“ öffentlicher Räume umzusetzen. Um beispielsweise die verschiedenen Formen von Intimitäten zwischen Männern in vorkolonialen Kontexten einzudämmen und die europäische Gesellschaft vor der „moralischen Ansteckung durch Homosexualität“ zu schützen, wurde 1860 erstmals der Paragraf 377 in das indische Strafgesetzbuch aufgenommen, der „Geschlechtsverkehr gegen die Natur“ unter Strafe stellte und später auch in anderen Teilen des Britischen Empire eingeführt wurde.6 Viele Gesetze, die bis heute gleichgeschlechtliche sexuelle Handlungen kriminalisieren, gehen auf dieses Gesetz zurück. Andere Gesetze kriminalisierten „Cross-Dressing" (sich als Mann oder Frau in weiblicher bzw. männlicher Kleidung zu kleiden) und „grobe Unanständigkeit“ (die ein breites Spektrum sexueller Handlungen zwischen zwei Männern oder zwei Frauen unter Strafe stellte). Die Vagabundiergesetze wurden ursprünglich eingeführt, um die Freizügigkeit zu kontrollieren und billige Arbeitskräfte zu sichern. Später wurden sie zur Kontrolle öffentlicher Äußerungen und Versammlungen eingesetzt, und durch die Kriminalisierung von „müßigem und unordentlichem“ Verhalten sollten „unanständige" öffentliche Handlungen und Äußerungen diszipliniert werden.7 In Indien wurden „Eunuchen" (wie die britischen Kolonialisten die einheimische Hijra-Bevölkerung bezeichneten) als „krimineller Stamm" kriminalisiert, was es den lokalen Behörden ermöglichte, sie zu überwachen und ein Register aller „verdächtigen Eunuchen" zu führen, die als „kriminell und sexuell abweichend" galten.8 Viele dieser Gesetze bestehen in unterschiedlichen Formen bis heute fort und kriminalisieren bestimmte Handlungen, Verhaltensweisen und Personenkategorien selbst (siehe Abschnitt 2).

Die wirtschaftlichen, sozialen und politischen Verwüstungen und Ungerechtigkeiten, die durch verschiedene Formen des Kolonialismus institutionalisiert wurden, prägen auch heute noch die Rechte von LGBTI. Im Mittelpunkt der Kolonialisierung stand die Macht, die „Modernität“ für sich selbst und die „Rückständigkeit" in den Kolonien (auch) in Bezug auf das Verständnis von Geschlecht und Sexualität festzulegen.

Die Macht des eurozentrischen konzeptionellen Rahmens, der als universelle Norm propagiert wird, bestimmt auch heute noch die Gestaltung von Geschlecht und Sexualität. Eine wichtige Folge davon ist die Verfestigung des Diskurses über LGBTI-Rechte in welchem es um Kategorien eng definierter, zu schützender Identitäten geht. Dieser Diskurs spiegelt ein begrenztes Verständnis von Geschlecht und Sexualität wider, anstatt Schutz für eine Reihe nicht-normativer Sexualität und sexueller und geschlechtlicher Geschlechtsidentitäten und -ausdrücke zu bieten, die in den ehemaligen Kolonien vor der Kolonisierung vorhanden waren und auch heute noch existieren.9 Die Bezeichnung „LGBTI“ selbst ist in westlichen Konzepten verwurzelt, welche die vielfältigen Formen von Sexualität und geschlechtlichen Identitäten und Ausdrucksformen nicht erfassen, auch wenn sich diese Bedeutungen in einigen Bereichen zu verändern beginnen. Das starre Konzept hat Auswirkungen auf verschiedene Bereiche, einschließlich Asylverfahren, bei denen LGBTI-Geflüchtete ihre individuellen Formen von Sexualität und geschlechtlichen Identitäten oder Geschlechtsausdrücken in enge, vordefinierte Kategorien einordnen müssen, um Schutz zu erhalten.10

Das Erbe des Kolonialismus muss daher über das Fortbestehen einiger diskriminierender Gesetze hinaus betrachtet werden, um zu verstehen, wie die koloniale Begegnung akzeptable und respektable Formen von Geschlecht und Sexualität geprägt hat. Die Anerkennung der Auswirkungen der kolonialen Vergangenheit auf die gegenwärtigen Diskriminierungen und Menschenrechtsverletzungen, denen LGBTI-Personen ausgesetzt sind, ist ein Schritt zur Bewältigung des Erbes des Kolonialismus. Die Rechte von LGBTI-Personen sind jedoch untrennbar mit globalen Machtsystemen verwoben und werden häufig von Regierungen zur Förderung ihrer eigenen außenpolitischen Interessen und von Unternehmen zur Maximierung ihrer Gewinne eingesetzt.

Ein Aufruf, die Auswirkungen des Kolonialismus auf LGBTI-Rechte zu untersuchen, muss das gesamte Spektrum der Auswirkungen berücksichtigen und sicherstellen, dass lokale LGBTI-Gruppen aus Kontexten, die Kolonisierung, einschließlich Siedlerkolonialismus, erlebt haben, dabei unterstützt werden, ihre Realitäten, Bedürfnisse und Forderungen in globalen Räumen wie der UNO zur Priorität zu machen.

GESETZE AUS DER KOLONIALZEIT, DIE DISKRIMINIERUNG GEGEN LGBTI-MENSCHEN11

Das koloniale Erbe der sozialen Kontrolle durch Gesetze ist in vielen Ländern der Welt zementiert worden. Wie bereits erwähnt, kriminalisieren 62 Länder immer noch einvernehmliche gleichgeschlechtliche Handlungen, wobei sie sich oft ausdrücklich auf Sex zwischen Männern beziehen. Einundvierzig Länder kriminalisieren ausdrücklich Sex zwischen Frauen, da viele die britische Kolonialbegriffe wie „grobe Unanständigkeit" oder „widernatürliche Vergehen" auf Frauen ausweiteten.12 Vierzehn Länder kriminalisieren ausdrücklich die Geschlechtsidentität und/oder den Ausdruck von trans*gender Personen durch Gesetze, die auf „Cross-Dressing", gleichgeschlechtliches Verhalten oder Landstreicherei und Bagatelldelikte abzielen.13

In Kenia beispielsweise stellen die Artikel 162, 163 und 165 des Strafgesetzbuchs gleichgeschlechtliche sexuelle Handlungen unter Strafe, indem sie "Geschlechtsverkehr gegen die Natur" und "grobe unzüchtige Handlungen zwischen Männern" verbieten.14 Diese Bestimmungen wurden von der britischen Kolonialmacht in den 1930er Jahren eingeführt und nach der Unabhängigkeit beibehalten. In Uganda wurden in den 1950er Jahren unter britischer Herrschaft drei Bestimmungen eingeführt, die "Geschlechtsverkehr entgegen der natürlichen Ordnung" mit lebenslanger Haft und "unanständige Handlungen" mit bis zu sieben Jahren Haft bestrafen.15 Diese Bestimmungen wurden auch nach der Unabhängigkeit Ugandas im Jahr 1962 beibehalten. Am 2. Mai 2023 verabschiedete das ugandische Parlament einen Gesetzentwurf, der die Strafen für "schwere Homosexualität" verschärft, wozu auch einvernehmlicher Geschlechtsverkehr zwischen HIV-Infizierten gehört, und den vage definierten Straftatbestand der "Propaganda von Homosexualität" mit 20 Jahren Haft bestraft.16

In Malaysia gehen die Strafbestimmungen, die derzeit einvernehmliche gleichgeschlechtliche Handlungen verbieten, auf Abschnitt 377 des Strafgesetzbuchs zurück, der "Geschlechtsverkehr entgegen der natürlichen Ordnung" unter Strafe stellt und 1936 von den britischen Herrschern in den malaiischen Bundesstaaten eingeführt wurde. 17 Die Behörden stützen sich auf diese Bestimmungen sowie auf andere Scharia-Bestimmungen, die das Tragen von Crossdressing verbieten, um Transgender-Personen willkürlich zu verhaften und zu inhaftieren.18 Ähnliche Gesetze aus der Kolonialzeit sind auch in anderen Ländern Südasiens und Südostasiens in Kraft, darunter in Bangladesch, Pakistan und Sri-Lanka.19

Die Vagabundagegesetze stellen eine Vielzahl von Verhaltensweisen unter Strafe, darunter "ohne festen Wohnsitz, ohne Arbeit oder ohne Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts sein", "müßig und unordentlich sein", "ohne festen Wohnsitz sein", "ein Schurke und Vagabund sein", ein mutmaßlicher Dieb sein" und "ein Obdachloser oder ein Wanderer sein".20 Diese Gesetze, die aus dem 14. Jahrhundert stammen, wurden in den Kolonien eingeführt und sind noch in mindestens 33 Ländern des afrikanischen Kontinents sowie in vielen anderen Ländern und Regionen in Kraft. sowie in vielen anderen Ländern und Regionen der Welt.21 Diese Gesetze bestrafen Menschen auf der Grundlage veralteter Vorstellungen die weitgehend koloniale Vorstellungen widerspiegeln und dazu dienen, Menschen mit einem vermeintlich niedrigeren sozio-ökonomischen Status zu entmenschlichen. wirtschaftlichen Status zu entmenschlichen. Vagabundiergesetze sind diskriminierend, da sie unverhältnismäßig starke Auswirkungen auf Menschen haben Menschen mit Armutserfahrungen, LGBTI-Personen und Menschen mit Behinderungen, um nur einige zu nennen.22 Das Strafgesetzbuch von Malawi, einer ehemaligen britischen Kolonie, bestraft zum Beispiel Menschen dafür, dass sie "abtrünnig und ein Vagabunden', was häufig zu willkürlichen Massenverhaftungen führt, die sich gegen Menschen richten, die in Armut leben. In den Jahren 2017 und 2022, entschied der Oberste Gerichtshof von Malawi, dass diese Bestimmungen verfassungswidrig sind, und wies das Parlament an, das

das Strafgesetzbuch vor 2024 zu überarbeiten.23 Im Dezember 2022 entschied das Verfassungsgericht von Uganda, dass ähnliche Bestimmungen gegen "Gauner und Vagabunden" für verfassungswidrig, da es ihnen an Rechtsklarheit mangelt.24 In Sierra Leone, die strafrechtlichen Bestimmungen über das "Herumlungern", ein Verhalten, das seit der Einführung des Gesetzes über Straftaten gegen die Person von 1861 unter Strafe steht. Gesetz gegen die Person kriminalisiert wird, zu willkürlichen Festnahmen und Inhaftierungen, geschlechtsspezifischer Gewalt und Verletzungen der Rechte auf Freiheit und/oder Sicherheit von Sexarbeitern, LGBTI-Personen und Obdachlosen geführt.25

DIE MENSCHENRECHTLICHEN AUSWIRKUNGEN DER KOLONIALZEIT GESETZE AUF DIE RECHTE VON LGBTI-PERSONEN

Es gibt ein breites Spektrum an Literatur über die unverhältnismäßigen Auswirkungen dieser Gesetze aus der Kolonialzeit auf das tägliche Leben von LGBTI-Personen.26 Diese Gesetze beeinträchtigen die Menschenrechte, einschließlich des Rechts auf Würde, Gleichheit und Nichtdiskriminierung Diskriminierung von LGBTI-Personen. Für LGBTI-Gemeinschaften und Einzelpersonen, die Diskriminierung und Marginalisierung konfrontiert sind, führen strafrechtliche und andere strafende Sanktionen oft zu einem erhöhten Risiko von Missbrauch innerhalb des Strafjustizsystems, wie z. B. fehlender Zugang zu einem fairen Verfahren.27 Selbst wenn solche Gesetze nicht durchgesetzt werden, fördern sie Stigmatisierung, Überwachung und Strafverfolgung von Menschen, deren sexuelle Orientierung oder Geschlechtsidentität und/oder Ausdruck nicht den strengen, auf Heteronormativität beruhenden gesellschaftlichen Normen entsprechen. Eine Studie der Afrikanischen Kommission für Menschenrechte und Rechte der Völker erkannte die Probleme an, mit denen die LGBTI-Gemeinschaft konfrontiert ist und dass Gesetze, die gleichgeschlechtliche sexuelle Handlungen kriminalisieren, "erhebliche negative Auswirkungen auf die HIV-Epidemie und die öffentliche Gesundheit haben Gesundheit haben und zu einem Umfeld der Angst beitragen, das LGBT- und intersexuelle Menschen von HIV-Diensten abhält".28

Die diskriminierende, ausgrenzende und ungleiche Behandlung verschiedener sexueller Orientierungen und geschlechtlicher Identitäten und Ausdrucksformen, die zunächst durch die Kolonialherrschaft eingeführt wurde, hat sich in den ehemaligen Kolonien auf beunruhigende Weise verfestigt. Die jüngsten Drohungen gegen die Menschenrechte von LGBTI-Personen und die schwulenfeindliche Rhetorik von öffentlichen und religiösen Führern in Sambia sind aufschlussreiche Beispiele. Nach der Ausrichtung einer Mode- und Lifestyle-Veranstaltung in Lusaka, die als Lusaka July bekannt wurde, gaben Regierungsbeamte, führende Vertreter religiöser Organisationen und andere Bürger öffentliche Erklärungen in den Medien und in den sozialen Medien ab, in denen sie einvernehmliche gleichgeschlechtliche Handlungen und LGBTI-Personen als einen geförderten Angriff auf die religiösen und kulturellen Werte Sambias verurteilten.29 Mitglieder der homophoben #BanNdevupaNdevu #BanHomosexuality-Bewegung veranstalteten Proteste und nutzten WhatsApp, um zur Tötung von Menschen aufzurufen, die als homosexuell wahrgenommen werden, und riefen zu verschiedenen Formen von Gewalt und sogar zur Tötung von Menschen auf. Die Regierung des Königreichs Eswatini lehnte einen Antrag auf Registrierung von "Eswatini Sexual and Gender Minorities", der ersten offenen LGBTI-Organisation des Landes, im Jahr 2019 ab. Der Oberste Gerichtshof bestätigte diese Entscheidung.30 Dies ist ein weiteres Beispiel dafür, wie Gesetze, die sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität kriminalisieren, die Rechte von LGBTI-Personen verletzen, einschließlich ihrer Rechte auf Vereinigungsfreiheit, freie Meinungsäußerung, Gleichheit vor dem Gesetz und Nichtdiskriminierung, einem Grundprinzip aller internationalen Menschenrechtsverträge, einschließlich regionaler Verträge wie der Afrikanischen Charta der Menschenrechte und Rechte der Völker. Solche Gesetze verletzen auch das Recht auf Gleichheit vor dem Gesetz.

SCHLUSSFOLGERUNGEN UND EMPFEHLUNGEN

Die gegenwärtigen Menschenrechtsverletzungen und -missbräuche, denen LGBTI-Personen ausgesetzt sind, sind weitgehend auf das koloniale Erbe diskriminierender Gesetze und Praktiken zurückzuführen. Wie der Sonderberichterstatter für zeitgenössische Formen von Rassismus, Rassendiskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und damit zusammenhängender Intoleranz betont, hat die Abschaffung des Kolonialismus die Strukturen der rassischen Ungleichheit nicht beseitigt.31 In ähnlicher Weise hat das Ende der Kolonialherrschaft die Auswirkungen von Gesetzen und Politiken, die Diskriminierung und Gewalt gegen LGBTI-Menschen während der Kolonialzeit verfestigt haben, nicht in Angriff genommen. Wie in diesem Beitrag erörtert, sind diskriminierende Gesetze aus der Kolonialzeit in Dutzenden von Ländern auf der Welt noch immer in Kraft. Ganz allgemein haben die Kolonialmächte dazu beigetragen, geschlechtsspezifische Stereotypen zu schüren und zu verfestigen, falsche Vorstellungen über verschiedene Sexualitäten und Geschlechtsidentitäten zu erzeugen und Diskriminierung und Gewalt durch Gesetze und Regierungssysteme zu verfestigen. und Gewalt durch Gesetze und Regierungssysteme. Diese haben nach wie vor eine durchdringende und lang anhaltende Wirkung. Es Vor dem Hintergrund dieses homophoben und transphoben gesellschaftlichen Klimas wurden in jüngster Zeit Vorschläge zur Kriminalisierung von Aspekte von LGBTI-Identitäten in Ländern wie Ghana, Uganda und Pakistan vorgeschlagen oder verabschiedet wurden (siehe Abschnitt 3). Pakistan (siehe Abschnitt 3).

Ehemalige Kolonialmächte, darunter Frankreich, Deutschland, die Niederlande und das Vereinigte Königreich, haben gleichgeschlechtliche sexuelle Handlungen entkriminalisiert und Gesetze und Strategien verabschiedet, die in gewissem Maße die Rechte von

in gewissem Maße die Rechte von LGBTI-Personen verbessert haben. Einige Gesetze aus der Kolonialzeit haben jedoch auch Auswirkungen auf andere Randgruppen als LGBTI-Personen auswirken, bleiben jedoch in Kraft. Dazu gehören zum Beispiel die Landstreichertatbestände in

England und Wales (Vereinigtes Königreich), die Menschen diskriminieren, die von Obdachlosigkeit und Armut betroffen sind.32 Diese Gesetze müssen ohne weiteres aufgehoben werden.

Die Staaten müssen:

- sowohl die historischen als auch die aktuellen Schäden ihrer homo- und transphoben Gesetze aus der Kolonialzeit und die Zusammenhänge zwischen vergangenen und aktuellen Formen der Diskriminierung und Gewalt, denen LGBTI-Personen ausgesetzt sind, anerkennen;

- wirksame Mechanismen einzurichten, durch die Einzelpersonen und Gemeinschaften Zugang zu Wiedergutmachung für Wiedergutmachung für vergangene Menschenrechtsverletzungen, einschließlich Fällen, in denen sie verhaftet und inhaftiert wurden, sowie

sowie Folter und andere Misshandlungen, die auf diskriminierenden Gesetzen beruhen;

- Annahme eines umfassenden Ansatzes zur Wiedergutmachung, der die fortbestehenden Strukturen der Ungerechtigkeit Unrechtsstrukturen, intersektionelle Formen von Diskriminierung und Unterdrückung sowie Verletzungen sozialer, wirtschaftlicher und kultureller Rechte;

- Aufhebung aller Gesetze und politischen Maßnahmen, die LGBTI-Personen diskriminieren, einschließlich der Gesetze, die Folgendes kriminalisieren die einvernehmliche gleichgeschlechtliche sexuelle Handlungen unter Erwachsenen kriminalisieren, sowie Gesetze gegen Landstreicherei und die Gewährleistung, dass LGBTI-Personen ihre Rechte ausüben können, einschließlich des Rechts auf freie Meinungsäußerung, friedliche Versammlung und Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit ohne jegliche Diskriminierung ausüben können;

- Maßnahmen zu ergreifen, um den Schaden diskriminierender Gesetze zu beheben, wie z. B. die Löschung der Strafregister von LGBTI-Personen, die in der Vergangenheit auf der Grundlage dieser Gesetze verurteilt worden sind diesen Gesetzen verurteilt wurden;

- Sicherstellen, dass LGBTI-Personen und zivilgesellschaftliche Organisationen, Menschenrechtsverteidiger, insbesondere diejenigen Menschenrechtsverteidiger, insbesondere diejenigen, die von ungerechter Kriminalisierung betroffen sind, in der Lage sind, sich vollständig, sinnvoll und effektiv an der Entscheidungsfindung, Umsetzung und Überwachung von Gesetzen und Politiken, die sie betreffen, auf auf lokaler, nationaler, regionaler und internationaler Ebene zu beteiligen und ihre Realitäten, Bedürfnisse und Prioritäten in allen internationalen und regionalen Menschenrechtsinstrumenten und -mechanismen widerspiegeln.

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