Aktionen
06.07.2009-08.07.2009Litauen: Diskriminierendes Gesetz
VERABSCHIEDUNG EINES HOMOPHOBEN GESETZES
Am 26. Juni 2009 legte der Präsident von Litauen sein Veto gegen ein Gesetz ein, das einen Zusatz enthält, der Homophobie institutionalisiert, das Recht auf freie Meinungsäußerung einschränkt und das Recht auf ein Leben frei von Diskriminierung verletzt.
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01.07.2009-14.07.2009Litauen: LESBEN, SCHWULE, BISEXUELLE UND TRANSGENDER-MENSCHEN IN LITAUEN
Am 14. Juli 2009 wird das litauische Parlament darüber abstimmen, ob das Veto des Staatspräsidenten gegen ein homosexuellenfeindliches Gesetz Bestand hat. Das Gesetz verletzt die Rechte auf freie Meinungsäußerung und auf ein Leben frei von Diskriminierung.
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19.06.2009-06.07.2009Litauen: HOMOPHOBES GESETZ VERHINDERN!
Litauen
UA-162/2009
Index:
EUR 53/002/2009
19. Juni 2009
VERABSCHIEDUNG EINES HOMOPHOBEN GESETZES
EMPFOHLENE AKTIONEN
Am 16. Juni 2009 verabschiedete das litauische Parlament (Seimas) ein Gesetz, das einen Zusatz enthält, der Homophobie institutionalisiert, das Recht auf freie Meinungsäußerung und das Recht auf ein Leben frei von Diskriminierung verletzt. Der Staatspräsident kann nun innerhalb von zehn Tagen ein Veto gegen das Gesetz einlegen. Falls er das "Gesetz zum Schutz von Minderjährigen gegen die schädlichen Folgen öffentlicher Informationen" unterzeichnet, würde damit ein alarmierender juristischer Präzedenzfall geschaffen.
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01.06.2009-11.06.2009Diskriminierende Gesetzesvorlage zur Abstimmung im litauischen Parlament
GESETZESVORLAGE BETREFFEND DAS INFORMATIONSGESETZ
bedingt durch die Dringlichkleit dieser Eilaktion lesen Sie hier ausnahmsweise den englischen Informationstext; im Download finden Sie einen Beispielbrief auf Deutsch und eine kurze Hintergrundinformation auf Deutsch.
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01.05.2009-30.11.2009Zur Lage Homosexueller in Kamerun
Das Strafgesetzbuch von Kamerun verbietet gleichgeschlechtliche Sexualbeziehungen. Nach Paragraph 347a kann jede Person, die sexuelle Beziehungen zu einer Person des gleichen Geschlechts führt, mit Gefängnisstrafen zwischen sechs Monaten und fünf Jahren und mit einer Geldstrafe zwischen 20.000 und 200.000 CFA Francs (ca. 27 bis 270 €) bestraft werden. Amnesty International betrachtet Personen, die auf dieser Gesetzesgrundlage inhaftiert werden, als politische Gefangene und fordert ihre sofortige und bedingungslose Freilassung.
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01.03.2009-06.07.2009HONDURAS: TRANSGENDER-FRAU IN LEBENSGEFAHR
UA-016/2009
Index:
AMR 37/001/2009
21. Januar 2009
TRANSGENDER-MENSCHENRECHTSVERTEIDIGERIN (der Name ist Amnesty International bekannt)
getötet:
CINTIA NICOLE MORENO, Transgender-Menschenrechtsverteidigerin
JAZMÍN ZELAYA, Transgender-Frau
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27.02.2009-10.04.2009Peru: Angriff auf Transgender-Frau
UA-052/2009
Index:
AMR 46/004/2009
27. Februar 2009
Frau TECHI
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