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22.05.2010Intersexualität und Menschenrechte


In die Behandlung des Themas Intersexualität und Menschenrechte ist Bewegung geraten. Auf Initiative von MERSI Hamburg wird sich nun die deutsche Sektion von Amnesty International auf internationaler Ebene für eine klare Positionierung einsetzen.  Dieser Vorstoß wurde auch vom Hamburger Bezirk, der bundesweiten MERSI-Themenkoordinationsgruppe und von den anderen deutschen MERSI-Bezirkskoordinationsgruppen mitgetragen. Auch die Schweizer Sektion positioniert sich nach einer Initiative der Schweizer LGBT-Gruppe Queeramnesty.
Im Mittelpunkt der Bemühungen steht die Ächtung einer medizinischen Praxis, intersexuellen Menschen entweder im frühen Kindesalter ohne Einwilligungsfähigkeit – oder Erwachsenen ohne Aufklärung über Folgen – auf operativ-medikamentösem Weg ein eindeutiges Geschlecht „zuzuweisen“. Dies wird als fundamentaler Verstoß gegen die Menschenrechte (Recht auf körperliche Unversehrtheit, auf Selbstbestimmung und Würde und auf Nicht-Diskriminierung) gewertet, da solche Maßnahmen in den allermeisten Fällen aus medizinisch-gesundheitlicher Sicht keinerlei Begründung haben.



URL:
http://intersex.schattenbericht.org/

erstellt am: 22.05.2010
 

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